Ich berate Sie bei der Vermögens- und Nachlassplanung, insbesondere bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie auch bei lebzeitiger Vermögensübertragung.

Ich berate Sie nach dem Erbfall außergerichtlich, etwa bei der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, wie auch gerichtlich in Pflichtteilsstreitigkeiten oder bei Rechtsstreitigkeiten über Pflichtteilsergänzungsansprüche.