| Ich
berate Sie bei der Vermögens- und Nachlassplanung, insbesondere
bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie auch bei lebzeitiger
Vermögensübertragung.
Ich berate Sie nach dem Erbfall außergerichtlich, etwa bei
der Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft,
wie auch gerichtlich in Pflichtteilsstreitigkeiten oder bei Rechtsstreitigkeiten
über Pflichtteilsergänzungsansprüche.
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